Aktuelles zur Borkenkäfer-Situation

Ausblick

Inwieweit die kühl-feuchte Witterung in der ersten Saisonhälfte das in den vergangenen Jahren vielerorts hohe Befallsniveau nachhaltig drücken kann, muss noch abgewartet werden. Entscheidend dafür wird die Witterung in den kommenden 2 Monaten werden, sowie ein funktionierendes Käfermanagement. Die Voraussetzungen für ein Nachlassen der Kalamität sind derzeit sehr gut – jetzt liegt es auch an der raschen und wirksamen Umsetzung von Kontrollen und Sanierung, um diese zu nutzen.

Handlungsempfehlungen 

Insbesondere dort, wo der Ausflug der ersten Käfergeneration noch bevorsteht, gilt es, erkanntes, befallenes Holz schnellstmöglich unschädlich zu machen. Nur so kann verhindert werden, dass sich eine Folgegeneration etabliert, welche ein deutlich erhöhtes Schadausmaß erwarten ließe. Falls die direkte Abfuhr nicht gewährleistet werden kann, sind alternative Maßnahmen ratsam: Harvester-Aufarbeitung mit doppeltem, 90° versetztem Durchzug (zerdrückt Brut, reduziert Brutraum), Zwischenlagerung des Befallsholzes in Trocken- oder Nasslagern, oder Hackung mit anschließender Abfuhr der Hackschnitzel (z.B. zur thermischen Verwertung).
Zudem sind bis in den September hinein regelmäßige Befallskontrollen sinnvoll, optimalerweise im 2-Wochen-Turnus. Durch dieses häufige Kontrollieren steigt die Wahrscheinlichkeit befallene Fichten sehr früh anhand von Bohrmehl zu entdecken, und diese dann noch rechtzeitig zu sanieren. Neben dem Bohrmehl als frühes, eindeutiges Befallsmerkmal, sind nun zunehmend auch spätere Befallsmerkmale zu beobachten, wie Spechtabschläge (beginnend im Larvenstadium) und Kronenverfärbung bzw. Nadelabfall (beginnend im Puppen-/Jungkäferstadium).
Der Einsatz von Drohnen und Spürhunden kann bei der Suche von Befallsbäumen durchaus unterstützen. Eine umfassende Übersichtsarbeit zeigt aber klar, dass die Früherkennung von Befall mittels Fernerkundung bisher noch nicht hinreichend gut möglich ist

Link zum vollständigen Artikel der FVA

 

Urteil zur Verkehrssicherheit auf (beworbenen) Waldwegen

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-He­xen-Stieg-Urteils” des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräf­tig, wie der Deutsche Wanderverband informiert: Einern Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Quali­tätswege Wanderbares Deutschland” juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Land­gericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Scha­densersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische” Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

Ministerbesuch am 09.08. in Weiler i.d.B.

Thema: Waldschutzsituation der Fichte, Schadkomplex und Management zur Eindämmung der Schäden – Probleme und Herausförderungen im Privatwald, bzw. Kleinstprivatwald

Zusammenfassung der Vorträge und Ergebnisse finden Sie hier.

Teilnehmer (v.l.): Stadtrat Christan Krieg, Jannik Kuhn, Bernhard Feifel, Markus Kuhn, Jens-Olaf Weiher, Landrat Dr. Joachim Bläse, Minister Peter Hauk, Johannes Gugel, Helmut Stanze, Dr. Markus Kautz.

Schutz vor Zecken: Damit ein Zeckenstich nicht krank macht

Menschen in den “grünen Berufen” sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen. Link: https://www.svlfg.de/zeckenschutz

Notfallplan Wald

Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf

Forstkammer Baden-Württemberg 

Aktuelles von der Forstkammer Baden-Württemberg