Presse-Erklärung über die Mitgliederversammlung am 9. November 2023
Hier der Presse-Erklärung über die diesjährige Mitgliederversammlung am 9. November in Weiler i.d. Bergen.
Urteil zur Verkehrssicherheit auf (beworbenen) Waldwegen
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils” des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig, wie der Deutsche Wanderverband informiert: Einern Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland” juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische” Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte.
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Ministerbesuch am 09.08. in Weiler i.d.B.
Thema: Waldschutzsituation der Fichte, Schadkomplex und Management zur Eindämmung der Schäden – Probleme und Herausförderungen im Privatwald, bzw. Kleinstprivatwald
Zusammenfassung der Vorträge und Ergebnisse finden Sie hier.

Teilnehmer (v.l.): Stadtrat Christan Krieg, Jannik Kuhn, Bernhard Feifel, Markus Kuhn, Jens-Olaf Weiher, Landrat Dr. Joachim Bläse, Minister Peter Hauk, Johannes Gugel, Helmut Stanze, Dr. Markus Kautz.
Aktuell Waldschutzsituation in Baden-Württemberg
Die heißen Temperaturen brachten nochmal einen teilweise massiven Anstieg der Schwärmaktivität mit sich – und dementsprechend volle Schubladen in den Monitoring-Fallen in Baden-Württemberg. Jetzt muss also nochmal verstärkt mit Frischbefall gerechnet und die Bestände flächig kontrolliert werden!
Die vollständige Mitteilung der FVA finden Sie hier.
Borkenkäfer
- Amtlicher Allgemeiner Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises
Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass die Waldbesitzenden nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker (Ips typographus), Kupferstecher (Pityogenes chalcographus), Krummzähniger Tannenborkenkäfer (Pityokteines curvidens) und Kleiner Tannenborkenkäfer (Cryphalus piceae) alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. - Siehe auch “Die geheime Sprache der Buchdrucker”:https://www.youtube.com/watch?v=9uIwMrpum4A
Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel
Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) stellte am 08.02.22 seine Kernempfehlungen aus dem Gutachten zur Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel vor und diese zur Diskussion. Das Gutachten formuliert in 13 verschiedenen Bereichen der Waldbewirtschaftung und Waldnutzung Handlungsempfehlungen an das Bundesministerium und relevante Entscheidungsträger. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, widerstandsfähige und anpassungsfähige Wälder zu fördern und die Leitungsfähigkeit beteiligter Betriebe zu stärken. Neben vielen anderen Themen, die im Gutachten zur Sprache kommen, spielen Maßnahmen zum Schutz des Bodens oder die Förderung nachhaltiger Holzverwendung eine Rolle.
Erfahren Sie hier mehr über das Gutachten und seine Inhalte. Die Vorstellung des Gutachtens ist hier einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=5vSYSY8N8XA
Quelle: FNR
Waldbotschafter*in
Bei der Mitgliederversammlung der Forstkammer in Schwäbisch Gmünd wurde die Aktion „Waldbotschafter” vorgestellt. Verbunden mit dem Aufruf „Werde Waldbotschafter – Werde Waldbotschafterin” möchte die Forstkammer Waldeigentümer dazu ermuntern, generell mehr über den eigenen Wald und das eigene Tun dort zu sprechen. Zudem geht es der Forstkammer darum, landesweit ein Netzwerk aus Waldbesitzern zu bilden, die nach vorheriger individueller Abstimmung als Ansprechpartner bei Medienanfragen zur Verfügung stehen wollen.
Dies soll in der Bevölkerung zu mehr Verständnis für Anliegen von Waldeigentümern beitragen. In Politik und Medien ist „der Wald” sehr präsent – es wird viel darüber gesprochen, was dort alles getan oder nicht getan werden müsste, kaum aber über diejenigen, die für einen eigenen Wald persönlich Verantwortung tragen und diese Dinge dann umsetzen sollen. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage im Auftrag des PEFC belegt, dass wer im persönlichen Umfeld einen Waldbesitzer kennt, auch deutlich mehr Vertrauen in privaten Waldbesitz hat – ein Potenzial, dass die Forstkammer nutzen will.
Wer sich als Waldbotschaft*in zur Verfügung stellen will, hier gibt’s die detaillierten Infos.
Schutz vor Zecken: Damit ein Zeckenstich nicht krank macht
Menschen in den “grünen Berufen” sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen. Link: https://www.svlfg.de/zeckenschutz
Notfallplan Wald
Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf
Forstkammer Baden-Württemberg
Aktuelles von der Forstkammer Baden-Württemberg