Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf so nicht kommen!

am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie, gegen den Wald und damit gegen den ländlichen Raum.

  • Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft ist CO2-neutral
  • Holzheizungen haben eine weitaus bessere Ökobilanz und einen viel geringeren Ressourcenverbrauch als Wärmepumpe und Photovoltaik;
  • Unsere Wälder brauchen aktive Waldpflege im Klimawandel;
  • Nachhaltig nutzbares Holz im Wald verrotten zu lassen, ist klimapolitisch kontraproduktiv.

Was können Sie dagegen tun?
Unterschreiben Sie auf der Online-Petition, die der ostbayerische Waldbauer Michael Franz auf der Kampagnenplattform „Change.org“ gestartet hat: Petition · Stoppt das geplante Gebäudeenergiegesetz! – Es ist der Todesstoß für unseren Wald! · Change.org. Bisher wurden fast 70.000 Unterschriften gesammelt.
Des Weiteren sollten Sie sich mit einem Protestschreiben an alle Bundestags-, ggf. auch Landtagsabgeordneten wenden und sie auffordern, das Gesetz so zu  verbessern, dass Holzheizungen auch künftig uneingeschränkt möglich bleiben.

 

Waldbotschafter*in

Bei der Mitgliederversammlung der Forstkammer in Schwäbisch Gmünd wurde die Aktion „Wald­botschafter” vorgestellt. Verbunden mit dem Aufruf „Werde Waldbotschafter – Werde Waldbotschafterin” möchte die Forstkammer Waldeigentümer dazu ermuntern, generell mehr über den eigenen Wald und das eigene Tun dort zu sprechen. Zudem geht es der Forstkammer darum, landesweit ein Netzwerk aus Wald­besitzern zu bilden, die nach vorheriger individueller Abstimmung als Ansprechpartner bei Medienanfragen zur Verfügung stehen wollen.

Dies soll in der Bevölkerung zu mehr Verständnis für Anliegen von Waldeigentümern beitragen. In Politik und Medien ist „der Wald” sehr präsent – es wird viel darüber gesprochen, was dort alles getan oder nicht getan werden müsste, kaum aber über diejenigen, die für einen eigenen Wald persönlich Verantwortung tragen und diese Dinge dann umsetzen sollen. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage im Auftrag des PEFC belegt, dass wer im persönlichen Umfeld einen Waldbesitzer kennt, auch deutlich mehr Vertrauen in priva­ten Waldbesitz hat – ein Potenzial, dass die Forstkammer nutzen will.

Wer sich als Waldbotschaft*in zur Verfügung stellen will, hier gibt’s die detaillierten Infos.

 

Sozialwahl 2023

Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

Sie haben neulich von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Anschreiben mit einem einseitigen Fragebogen zur Sozialwahl erhalten? Als Versicherte in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft haben Sie das Recht, an der Sozialwahl, die bei der SVLFG in diesem Frühjahr stattfindet, teilzunehmen.

Wir bitten Sie dringend, den Fragebogen auszufüllen und so schnell wie möglich an die SVLFG zurückzusenden! Sie beantragen damit Ihre Wahlunterlagen. Nutzen Sie Ihre Stimme und motivieren Sie andere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, an der Wahl teilzunehmen! Mit einer hohen Wahlbeteiligung verhelfen Sie unseren Interessenvertretern in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG zu einem durchsetzungsstarken Mandat. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) tritt mit der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an, um sich für Ihre Belange einzusetzen.

Das wollen die Waldbesitzerverbände erreichen:

  1. Beitragsrabatt für FBG-Mitglieder und Beitragsentlastungen für Kleinprivatwaldbesitzende
  2. Honorierung der Leistungen von Forstbetriebsgemeinschaften durch die SVLFG
  3. Mehr Präventionsarbeit, damit Waldarbeit noch sicherer wird.

Fragebogen richtig ausfüllen – das Wichtigste im Überblick:

  1. Kreuzen Sie bei Frage 1 „Nein“ an! Sie gelten mit Ihren Waldflächen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als Forstwirtschaftliches Unternehmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) sind, oder nicht. FBG-Mitglieder beschäftigen keine „fremden Arbeitskräfte“, was bedeutet, sie haben keine abhängig Beschäftigten in ihren Forstbetrieben. Ihre FBG beschäftigen Sie nicht als  „fremde Arbeitskraft“, sondern sie ist Ihr Dienstleister. Indem Sie die Frage 1 mit „Nein“ beantworten, erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung, um an der Wahl teilnehmen zu können.
  2. Fragen 4 und 5: Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner hat ebenfalls eine Stimme! Es heißt zwar, sie/er muss im Forstunternehmen mithelfen. Art und Umfang der Mithilfe ist jedoch nicht näher definiert und wird auch nicht überprüft. Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner ist lediglich dann nicht wahlberechtigt, wenn Sie es auch nicht sind und  wenn sie/er bei einem bei der SVLFG versicherten Unternehmen beschäftigt ist.
  3. Geben Sie Ihr Geburtsdatum und das Ihrer Partnerin/Ihres Partners an und unterschreiben Sie unbedingt den Fragebogen! Ohne diese Informationen können keine Wahlunterlagen erstellt werden!

Ihre Stimme zählt! Deshalb: Füllen Sie den Fragebogen aus und machen Sie nach Erhalt der Wahlunterlagen Ihr Kreuz bei der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FBG-Vorstand

 

Tannenborkenkäfer: Rote Tannen jetzt noch ernten!

Das letzte Jahr brachte wieder einmal Stress für alle Baumarten – auch die Weißtanne (Abies alba) litt unter dem trockenen und heißen Sommer 2022: Gute Voraussetzungen also für die Tannenborkenkäfer, welche solcherart vorgeschwächte Bäume bevorzugt besiedeln und zum Absterben bringen können. Deutlich sichtbar wird der Befall spätestens mit der sich rot verfärbenden Krone.

Wichtig ist nun, die im Sommer 2022 besiedelten Tannen mit verfärbter Krone noch rechtzeitig vor dem Frühjahrsausflug, also witterungsabhängig möglichst bis Ende Februar/Mitte März zu fällen und abzufahren! Darauf weist die FVA hin.

Laut FVA ist die Abfuhr von befallenen Tannen der Entrindung unbedingt vorzuziehen, da Letztere u.a. aufgrund der Verpuppung der Krummzähnigen Tannenborkenkäfer im Splintholz wenig wirksam ist. Besiedelte Rindenstücke, welche beim Sanieren großflächig abfallen können, sollten ebenfalls unschädlich gemacht werden.  Auch Kronenmaterial sollte (bei Besiedlung durch den Kleinen Tannenborkenkäfer) rechtzeitig aus dem Bestand gebracht oder (falls nicht besiedelt) prophylaktisch gehackt werden!

Die vollständige Mitteilung der FVA finden Sie hier.

Wichtiges zur Grundsteuerreform

Siehe FoKa-Info Nr. 16 vom 17.11.2022, Seite 2.

Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) stellte am 08.02.22 seine Kernempfehlungen aus dem Gutachten zur Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel vor und diese zur Diskussion. Das Gutachten formuliert in 13 verschiedenen Bereichen der Waldbewirtschaftung und Waldnutzung Handlungsempfehlungen an das Bundesministerium und relevante Entscheidungsträger. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, widerstandsfähige und anpassungsfähige Wälder zu fördern und die Leitungsfähigkeit beteiligter Betriebe zu stärken. Neben vielen anderen Themen, die im Gutachten zur Sprache kommen, spielen Maßnahmen zum Schutz des Bodens oder die Förderung nachhaltiger Holzverwendung eine Rolle.
Erfahren Sie hier mehr über das Gutachten und seine Inhalte. Die Vorstellung des Gutachtens ist hier einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=5vSYSY8N8XA
Quelle: FNR

Erleichterung über EU-Verhandlungsergebnis – Holz bleibt erneuerbare Energie

Mit Erleichterung hat die AGDW auf das gestrige Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Erneuerbaren¬Energien-Richtlinie (RED III) der EU reagiert. In den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat wurde beschlossen, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger einzustufen ist. Für die 2 Millionen privaten Waldeigentümer ist die Anerkennung der Holzenergie als erneuerbar ein zentrales Element der nachhaltigen Forstwirtschaft.” Das Trilog-Ergebnis enthalte jedoch zahlreiche Detailregelungen, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nun kommt es darauf an, dass auch die Bundesregierung die EU-Beschlüsse sachgerecht hinsichtlich der Notwendigkeiten einer nachhaltigen Forstwirtschaft umsetzt.

Die Forstkammer hatte sich ebenfalls für die Holzenergie eingesetzt und begrüßt, dass Waldholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gelten soll. Aber die grundsätzliche Debatte ist damit nicht vom Tisch. Wir brauchen ein grundsätzliches politisches Bekenntnis zur energetischen Nutzung von heimischem Holz. Brennholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zu einer erneuerbaren Wärmeversorgung gerade im ländlichen Raum. Zudem spielt nicht zuletzt die Selbstversorgung mit Brennholz eine wichtige Rolle zur Motivation von Waldbesitzern, ihren Wald aktiv zu bewirtschaften. Die Energieholznutzung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Waldpflege und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu finanzieren.

Quelle: AGDW/Forstkammer

Schäden an der Douglasie: Forsttrocknis

Infolge ungünstiger Abfolge von Wärme- und Kälteperioden gegen Ende des Winters und zu Beginn der Vegetationszeit sind verbreitet Absterbe-Erscheinungen bei der Douglasie zu beobachten. Dabei ist über große Teile der Krone eine Rötung der Nadeln zu erkennen. Klassische Merkmale, die auf eine Erkrankung oder einen Insektenbefall hindeuten, fehlen meist.
Die Hauptsymptome der physiologischen Nadelröte zeigen sich bei dem aktuellen Schadgeschehen vermehrt in der Oberkrone. Betroffen sind vor allem junge Pflanzen. Diese Nadelröte ist irreversibel und in der Folge nicht selten letal für die Pflanze.
Als Ursache wird davon ausgegangen, dass bei warmen, sonnigen Wintertagen und im frühen Frühjahr bei gefrorenem oder kaltem Boden ein Wasserverlust durch die Transpiration nicht durch die Wasseraufnahme über die Wurzeln ausgeglichen werden kann.
Weitere Informationen über die aktuelle Situation für Südwestdeutschland sowie Maßnahmen und Prognosen finden Sie hier.

Neuer Eichenschädling bestätigt: Eichennetzwanze erreicht Baden-Württemberg

Nach dem ersten Verdachtsfall Anfang August, bestätigt die Abteilung Waldschutz der FVA (Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg), dass die Eichennetzwanze hat Baden-Württemberg erreicht hat. Das bisher dokumentierte Ausbreitungsgebiet verteilt sich auf eine mindestens 20 Kilometer lange Strecke entlang der ICE-Bahnstrecke zwischen Mannheim und Karlsruhe.
Ab dem Frühjahr kann ein Befall durch hellgelb gesprenkelte Bereiche an der Blattunterseite erkannt werden. Im Hochsommer kommt es bei starkem Befall zur Vertrocknung und zu vorzeitigem Blattfall der Eiche. Auch kann es zu Absterbeerscheinungen einzelner Äste kommen. Inwiefern der neue Schädling in Kombination mit bereits vorhandenen Schadorganismen die Gefährdung der Eichen erhöht, wird in der Zukunft bewertet werden.
Die aus Nordamerika und Kanada stammende Eichennetzwanze, erstmals 2000 in Europa nachgewiesen, verbreitet sich seitdem rasant. Die FVA bittet um Meldung von Verdachtsfällen: Waldschutz.FVABW@forst.bwl.de.
Hier finden Sie den Artikel zum Nachlesen.

Borkenkäfer

  • Amtlicher Allgemeiner Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises
    Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass die Waldbesitzenden nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker (Ips typographus), Kupferstecher (Pityogenes chalcographus), Krummzähniger Tannenborkenkäfer (Pityokteines curvidens) und Kleiner Tannenborkenkäfer (Cryphalus piceae) alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
  • Die Generationenentwicklung der Buchdrucker ist trotz durchschnittlichem Schwärmbeginn Anfang Mai danach rasch vorangeschritten, mit dem Ergebnis von teilweise 3 Käfergenerationen expositionsabhängig bis in Höhenlagen von etwa 700-800 m ü.NN. Diese Situation gab es so in den letzten beiden Jahrzehnten bisher nur 2 Mal: 2003 und 2018 – jeweils Jahre mit nachfolgenden Massenvermehrungen. Daher ist die konsequente Fortsetzung von Managementmaßnahmen bis in den Herbst hinein dringend geboten, um die hohe Populationsdynamik für das kommende Jahr zu bremsen.
    Die Sanierung und Abfuhr des ab sofort erkannten Frischbefalls unterliegt nun aufgrund der beginnenden Winterruhe der Käfer nicht mehr dem extremen Zeitdruck aus dem Sommer. Angestrebt werden sollte trotzdem ein Management so früh wie möglich, spätestens bis etwa Ende Oktober. Anschließend lockert sich die Rinde dicht befallener Fichten zunehmend und das Risiko von großflächigem Rindenabfall passiv oder während der Sanierung steigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme würde dann mit den im Bestand verbleibenden Käfern drastisch sinken.
    Aktuelle Befallspolter sind unbedingt noch zeitnah abzufahren, denn es ist recht wahrscheinlich, dass sich unter der Rinde relativ weit entwickelte F2-Bruten befinden, welche im Spätsommer noch ausfliegen könnten.
  • Erkennen, Vorbeugen und Managen von Borkenkäfer sind in der Broschüre der ForstBW oder in der Waldschutz-Info 2/2021 der Forstlichen Versuchs-und Forschungsanstalt Baden-Württemberg beschrieben.
  • Borkenkäferbefall auch an Tannen und Lärchen
    In Fichtenwäldern verursachen Borkenkäfer wie der Buchdrucker und der Kupferstecher jedes Jahr hohe Schäden. Die rindenbrütenden Käfer an der Weißtanne oder Lärche stehen im Schatten ihrer deutlich bekannteren Verwandten an der Fichte. Der Klimawandel mit seinen vermehrten Wetterextremen spielt aber auch diesen Borkenkäfern in die Karten. Befallene Tannen werden oft erst sehr spät erkannt. Die Anzeichen für Tannenborkenkäferbefall sind nämlich recht unspezifisch: Harzfluss, dürre Kronenäste oder eine fahlgrüne Nadelverfärbung können auch andere Ursachen haben. Der Befall beim Lärchenborkenkäfer unterscheidet sich kaum vom bekannten Buchdrucker an Fichte. Jedoch befällt er gerne auch jüngere Bestände und bei Massenvermehrungen tritt er massiv, aber meist nur kurz in Erscheinung. In zwei neuen Faltblättern hat die LWF die wichtigsten Fakten zu den Borkenkäfern an der Weißtanne und zum Großen Lärchenborkenkäfer knapp und übersichtlich zusammengefasst. Mehr Informationen und die Faltblätter zum kostenlosen Download finden Sie hier.
  • Siehe auch “Die geheime Sprache der Buchdrucker”:https://www.youtube.com/watch?v=9uIwMrpum4A

Schutz vor Zecken: Damit ein Zeckenstich nicht krank macht

Menschen in den “grünen Berufen” sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen. Link: https://www.svlfg.de/zeckenschutz

Notfallplan Wald

Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf

Forstkammer Baden-Württemberg 

Aktuelles von der Forstkammer Baden-Württemberg