Mitgliederversammlung der FBG Hornberg am Donnerstag, den 7. November 2024 in der TV-Halle in Weiler in den Bergen. Näheres hier.

Ergebnisse der 4. Bundeswaldinventur für Baden-Württemberg

Forstminister Peter Hauk MdL: „Die 4. Bundeswaldinventur zeigt: unsere Wälder sind laubbaumreicher, naturnäher und gemischter geworden – Verdienst unserer Waldbesitzer und Forstleute. Klimawandel erfordert aktive Waldwirtschaft und Holzverwendung.“ Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur hier.

Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um 1 Jahr verschoben

Zur Ankündigung der EU-Kommission, die „Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR) zu verschieben, ein Kommentar von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: hier

Neue Waldentwicklungstypen

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in unseren Wäldern deutlich sichtbar. Um unsere Wälder klimafit zu machen braucht es eine aktive Waldpflege. Die WET-2024 sind hierfür ein wichtiger Impuls, denn sie geben der forstlichen Praxis Handlungsoptionen für die Bewirtschaftung der Wälder im Klimawandel an die Hand, um auch für die Zukunft den Wald mit seinen vielfältigen Ökosystemleistungen zu erhalten. Der Klimawandel führt auch zu Ungewissheiten, da die genauen Auswirkungen auf die Wälder unklar sind. Es braucht Strategien um mit diesen Ungewissheiten umzugehen. Die Lösung liegt in einem anpassungsfähigen (adaptiven) Waldmanagement. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die dynamischen Entwicklungen des Klimawandels werden dabei fortlaufend in das waldbauliche Handeln eingebunden.

Aktuelles zur Borkenkäfer-Situation

Ausblick

Inwieweit die kühl-feuchte Witterung in der ersten Saisonhälfte das in den vergangenen Jahren vielerorts hohe Befallsniveau nachhaltig drücken kann, muss noch abgewartet werden. Entscheidend dafür wird die Witterung in den kommenden 2 Monaten werden, sowie ein funktionierendes Käfermanagement. Die Voraussetzungen für ein Nachlassen der Kalamität sind derzeit sehr gut – jetzt liegt es auch an der raschen und wirksamen Umsetzung von Kontrollen und Sanierung, um diese zu nutzen.

Handlungsempfehlungen 

Insbesondere dort, wo der Ausflug der ersten Käfergeneration noch bevorsteht, gilt es, erkanntes, befallenes Holz schnellstmöglich unschädlich zu machen. Nur so kann verhindert werden, dass sich eine Folgegeneration etabliert, welche ein deutlich erhöhtes Schadausmaß erwarten ließe. Falls die direkte Abfuhr nicht gewährleistet werden kann, sind alternative Maßnahmen ratsam: Harvester-Aufarbeitung mit doppeltem, 90° versetztem Durchzug (zerdrückt Brut, reduziert Brutraum), Zwischenlagerung des Befallsholzes in Trocken- oder Nasslagern, oder Hackung mit anschließender Abfuhr der Hackschnitzel (z.B. zur thermischen Verwertung).
Zudem sind bis in den September hinein regelmäßige Befallskontrollen sinnvoll, optimalerweise im 2-Wochen-Turnus. Durch dieses häufige Kontrollieren steigt die Wahrscheinlichkeit befallene Fichten sehr früh anhand von Bohrmehl zu entdecken, und diese dann noch rechtzeitig zu sanieren. Neben dem Bohrmehl als frühes, eindeutiges Befallsmerkmal, sind nun zunehmend auch spätere Befallsmerkmale zu beobachten, wie Spechtabschläge (beginnend im Larvenstadium) und Kronenverfärbung bzw. Nadelabfall (beginnend im Puppen-/Jungkäferstadium).
Der Einsatz von Drohnen und Spürhunden kann bei der Suche von Befallsbäumen durchaus unterstützen. Eine umfassende Übersichtsarbeit zeigt aber klar, dass die Früherkennung von Befall mittels Fernerkundung bisher noch nicht hinreichend gut möglich ist

Link zum vollständigen Artikel der FVA

Urteil zur Verkehrssicherheit auf (beworbenen) Waldwegen

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-He­xen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräf­tig, wie der Deutsche Wanderverband informiert: Einern Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Quali­tätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Land­gericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Scha­densersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

Reisigverbrennung aus Sicht von Forst und Feuerwehr

Lesen Sie hier einen wichtigen Beitrag der FVA zu dem Thema.

Notfallplan Wald

Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf