Lehrfahrt zur Interforst nach München

Die FBG Hornberg plant am Freitag, dem 16.10.2026 eine Lehrfahrt zur Interforst-Fachmesse für Forstwirtschaft und Forsttechnik nach München.
Abfahrt: 6:00 Uhr in Weiler in den Bergen an der TV Halle (Zustiege im Raum Heubach nach Rücksprache möglich)
Rückfahrt: 17:00 Uhr (es wird ein gemeinsames Abendessen eingeplant)

Die Kosten für Eintritt und Busfahrt belaufen sich auf ca. 60 Euro.
Anmeldungen sind bis zum 13.09.2026 bei Bernhard Feifel, Mobilrufnummer: 01746218837 oder per Mail: fbg-hornberg@t-online.de möglich.

Nähere Info zur Interforst hier.

Aktuell freie Fortbildungsplätze im FBZ Königsbronn

Siehe E-Mail.

Aktuelles zur Borkenkäfer-Situation

Die FVA informiert über die aktuelle Borkenkäfer-Situation in Baden-Württemberg und das Forstdezernat Ostalbkreis über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Borkenkäfer. Alle Waldeigentümer sind dringend dazu aufgerufen, ihre Bestände regelmäßig zu kontrollieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Wege des Kohlenstoffs? 

Auch Bäume müssen sterben: Wohin geht denn dann der Kohlenstoff? Antworten hier.

Ergebnisse der 4. Bundeswaldinventur für Baden-Württemberg

Forstminister Peter Hauk MdL: „Die 4. Bundeswaldinventur zeigt: unsere Wälder sind laubbaumreicher, naturnäher und gemischter geworden – Verdienst unserer Waldbesitzer und Forstleute. Klimawandel erfordert aktive Waldwirtschaft und Holzverwendung.“ Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur hier.

Neue Waldentwicklungstypen

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in unseren Wäldern deutlich sichtbar. Um unsere Wälder klimafit zu machen braucht es eine aktive Waldpflege. Die WET-2024 sind hierfür ein wichtiger Impuls, denn sie geben der forstlichen Praxis Handlungsoptionen für die Bewirtschaftung der Wälder im Klimawandel an die Hand, um auch für die Zukunft den Wald mit seinen vielfältigen Ökosystemleistungen zu erhalten. Der Klimawandel führt auch zu Ungewissheiten, da die genauen Auswirkungen auf die Wälder unklar sind. Es braucht Strategien um mit diesen Ungewissheiten umzugehen. Die Lösung liegt in einem anpassungsfähigen (adaptiven) Waldmanagement. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die dynamischen Entwicklungen des Klimawandels werden dabei fortlaufend in das waldbauliche Handeln eingebunden.

Urteil zur Verkehrssicherheit auf (beworbenen) Waldwegen

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-He­xen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräf­tig, wie der Deutsche Wanderverband informiert: Einern Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Quali­tätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Land­gericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Scha­densersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

Notfallplan Wald

Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf