Aktuelles zur Borkenkäfer-Situation
Das Forstdezernat Ostalbkreis informiert über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Borkenkäfer und fordert alle Waldbesitzenden dazu auf, diese umzusetzen.
Wege des Kohlenstoffs?
Auch Bäume müssen sterben: Wohin geht denn dann der Kohlenstoff? Antworten hier.
Ergebnisse der 4. Bundeswaldinventur für Baden-Württemberg
Forstminister Peter Hauk MdL: „Die 4. Bundeswaldinventur zeigt: unsere Wälder sind laubbaumreicher, naturnäher und gemischter geworden – Verdienst unserer Waldbesitzer und Forstleute. Klimawandel erfordert aktive Waldwirtschaft und Holzverwendung.“ Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur hier.
Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um 1 Jahr verschoben
Zur Ankündigung der EU-Kommission, die „Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR) zu verschieben, ein Kommentar von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: hier
Neue Waldentwicklungstypen
Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in unseren Wäldern deutlich sichtbar. Um unsere Wälder klimafit zu machen braucht es eine aktive Waldpflege. Die WET-2024 sind hierfür ein wichtiger Impuls, denn sie geben der forstlichen Praxis Handlungsoptionen für die Bewirtschaftung der Wälder im Klimawandel an die Hand, um auch für die Zukunft den Wald mit seinen vielfältigen Ökosystemleistungen zu erhalten. Der Klimawandel führt auch zu Ungewissheiten, da die genauen Auswirkungen auf die Wälder unklar sind. Es braucht Strategien um mit diesen Ungewissheiten umzugehen. Die Lösung liegt in einem anpassungsfähigen (adaptiven) Waldmanagement. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die dynamischen Entwicklungen des Klimawandels werden dabei fortlaufend in das waldbauliche Handeln eingebunden.
Urteil zur Verkehrssicherheit auf (beworbenen) Waldwegen
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig, wie der Deutsche Wanderverband informiert: Einern Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte.
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Reisigverbrennung aus Sicht von Forst und Feuerwehr
Lesen Sie hier einen wichtigen Beitrag der FVA zu dem Thema.
Notfallplan Wald
Link: https://fbghornberg.de/wp-content/uploads/2019/12/Notfallplan_Wald.pdf